FAQ - Häufig gestellte Fragen
Vor dem mia-Aufenthalt
Nein, denn die Anmeldung erfolgt nur über einen Antrag auf einen Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt. Dieser muss von einem Facharzt für Psychiatrie oder Ihrem Hausarzt gestellt werden.
Bitte legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei: Selbstauskunftsbogen, Auskunftsbogen für jedes teilnehmende Kind, Einverständnis-und Datenschutzerklärung. Diese Unterlagen finden Sie unter "Ihr mia-Antrag".
Danach entscheidet ein Chefarzt Ihres Sozialversicherungsträgers (Gesundheit- oder Krankenkasse) über den Aufenthalt. Ist eine Bewilligung erfolgt, ist es für uns möglich einen Aufnahmetermin zu vergeben. Hierfür kontaktieren wir Sie automatisch.
Die Einrichtung mia-Miteinander Auszeit (Bad Hall, OÖ) ist einzigartig in Österreich. Im Antrag soll vermerkt werden, dass Sie Ihren dreiwöchigen Aufenthalt gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern in der Einrichtung mia-Miteinander Auszeit verbringen möchten. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Wunsch handelt. Die letztendliche Entscheidung für eine Bewilligung der Kostenübernahme für den Mutter/Vater-Kind Aufenthalt trifft die Chefärztin oder der Chefarzt Ihrer Kasse.
Falls Sie einen Zuzahlungsbetrag vorgeschrieben bekommen, wird dieser von Ihrer Krankenkasse berechnet. Wenn Sie einen Parkplatz bei uns benötigen, kostet dieser 30 Euro für den gesamten Aufenthalt. Ab Anreise 01.07.2026 gilt die Vorgabe der Kassen, dass die Kosten für die Ortstaxe selbst zu bezahlen sind. In Bad Hall sind das derzeit 2,40 Euro pro Nacht und Erwachsenen – d.h. 48 Euro für den gesamten Aufenthalt (Stand 2026). Für die therapeutischen Angebote im Kreativbereich ist ein Materialkostenbeitrag von 3 Euro pro Erwachsenen zu bezahlen.
Kinder als Begleitpersonen können ab dem 3. bis zum 12. (11,9 Jahre) Geburtstag aufgenommen werden und begleiten Mutter oder Vater während des gesamten Aufenthalts. Es ist selbstverständlich möglich, mia auch mit mehreren Kindern in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass wir hinsichtlich des Alters der Kinder keine Ausnahme machen können.
Kinder werden nicht als Patient*innen aufgenommen und bekommen keine Therapie. Während der Therapiezeiten der Eltern werden die Kinder von qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Lernbetreuung betreut.
Kinder werden als Begleitpersonen aufgenommen und nicht als Patient*innen. Behandlungsbedürftigkeit aufgrund einer Diagnose und/oder erhöhter Betreuungsbedarf im pädagogischen Bereich stellen Ausschließungsgründe für eine Aufnahme der Familie dar.
Nein, wir bieten während der Schulzeit Lernbetreuung an. In den regulären Schulferien findet keine Lernbetreuung statt. Nachdem ein Anreisetermin fixiert wurde, erhalten Sie von uns gemeinsam mit der Terminbestätigung (Einladungsschreiben) das benötigte Informationsschreiben für die Schulleiter*innen/Klassenlehrer*innen, damit Sie den Antrag auf Freistellung vom Unterricht bei der Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes stellen können.
Aufgrund der eingeschränkten Anzahl der Parkplätze ist eine Reservierung vor Anreise leider nicht möglich.
Das Fahrrad kann mitgenommen werden, es gibt einen versperrten Unterstellraum. Es können zum Teil auch Fahrräder gegen Entgelt bei diversen Anbietern in Bad Hall ausgeborgt werden.
Je ein Dusch- und ein Handtuch pro Person werden für den hausinternen Gebrauch zur Verfügung gestellt und 2-mal wöchentlich gewechselt. Bademäntel und Badetücher für einen eventuellen Thermen- oder Schwimmbadbesuch in Bad Hall oder der näheren Umgebung sind mitzubringen.
Bitte bringen Sie sowohl bequeme Bekleidung (für z. B. Entspannungsangebote) als auch Sportkleidung für drinnen und draußen mit. Vor allem für Aktivitäten draußen (z. B. Nordic Walking) sollten Sie der Jahreszeit angepasste Kleidung und Regenschutz mitbringen.
Nein. Wünschenswert ist, dass vorhandene psychologische Befunde vorab mit den Antragsunterlagen bei Ihrer Kasse eingereicht werden.
Ja, um zu gewährleisten, dass Sie Ihre Dauermedikation (z. B. für den Blutdruck oder die Schilddrüse) auch während des Aufenthalts weiterhin zur Verfügung haben. Bedarfsmedikamente z. B. gegen Kopfschmerzen oder sonstigen Beschwerden sind auch mitzunehmen.
Während des mia-Aufenthalts
Auf diätische Kost- bzw. Nahrungsmittelunverträglichkeiten nehmen wir gerne nach ärztlicher Verordnung bzw. nach Absprache mit unserer Diätologin Rücksicht. Vegane Kost kann nur aus dem täglich vorhandenen Essensangebot selbstständig erstellt werden.
Nein, dieser ist bitte mitzunehmen.
Nein, es gibt jedoch pro Stockwerk einen Patient*innen-Kühlschrank in den Gemeinschaftsküchen.
Ja
Nein, es können jedoch Übernachtungsmöglichkeiten beim Tourismusverband Bad Hall erfragt werden.
Gerne können Sie Ihre Besucher*innen im Außenbereich (Garten, Spielplatz,...) empfangen. Besuche im Haus sind nicht möglich.
Das therapeutische Angebot findet in Kleingruppen und im Einzelsetting statt. Sowohl Entspannungs-, Meditations- und Bewegungsangebote als auch Elterngruppen und Workshops zum Thema Gewaltfreie Kommunikation und Physiotherapie finden in der Kleingruppe statt. Außerdem wird in den Psychoedukativen Gruppen Stressbewältigung durch Achtsamkeit und Progressive Muskelentspannung nach Jacobson angeboten. Ernährungsberatung und ein Vortrag der Sozialarbeit findet auch in der Kleingruppe statt. Im musisch-kreativen Bereich gibt es Angebote nur für die Gruppe der Erwachsenen (z. B. Offenes Atelier, therapeutisches Trommeln) und auch Angebote gemeinsam mit den Kindern. Das Angebot Mutter/Vater-Kind Aktivität wird für die gesamte Familie in Kleingruppen angeboten. Pro Aufenthalt ist ein psychologisches bzw. psychotherapeutisches Einzelgespräch und bei Bedarf ein Beratungsgespräch im Bereich Sozialarbeit vorgesehen. Außerdem können ein bis zwei Massagen gebucht bzw. in Anspruch genommen werden.
Sie bekommen während des dreiwöchigen Aufenthalts ein psychologisches Einzelgespräch und bei Bedarf ein Beratungsgespräch im Bereich Sozialarbeit.
Nein, Sie erhalten am Anreisetag den fixen Therapieplan für den gesamten Aufenthalt.
Während der Woche ist eine Abmeldung nicht möglich. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist es möglich, sich vom Mittag- und Abendessen abzumelden.
Ausgänge sind wichtig und möglich, weil sie den Therapieverlauf unterstützen. Eine auswärtige Übernachtung der Patientinnen und Patienten während des dreiwöchigen Aufenthalts ist nur in Ausnahmefällen (z. B. Gerichtstermin, Begräbnis eines nahen Angehörigen…) gestattet.
Geplante auswärtige Übernachtungen des Kindes/der Kinder sind grundsätzlich mit der Einrichtungsleitung oder deren Vertretung im Vorfeld zu besprechen. Liegt bezüglich des Kindes/der Kinder eine gerichtliche Kontaktregelung vor, sind auswärtige Übernachtungen grundsätzlich möglich. Liegt bezüglich des Kindes/der Kinder keine gerichtliche Kontaktregelung vor, ist in Ausnahmefällen eine Übernachtung an einem Aufenthaltswochenende möglich. In beiden Fällen ist es unerlässlich, dass vom Erziehungsverantwortlichen vor Ort eine Haftungsausschlusserklärung für den besagten Zeitraum ausgefüllt und unterfertigt bei der Rezeption abgegeben wird.
Ja, liegt kein medizinischer Grund für einen Abbruch vor, dann müssen die Kosten für die restlichen Aufenthaltstage selbst bezahlt werden.
Es gibt zwei Physiotherapie-Einheiten in der Kleingruppe und pro Patient*in eine Massage. Zusätzliche Physiotherapie-Einheiten und Massagen-Einheiten können nicht gebucht werden.
Ja. Es ist ein Materialkostenbeitrag von 3 Euro pro Erwachsenen zu bezahlen.
Allgemeine Fragen
Ja, die Aufenthaltsdauer ist von den Sozialversicherungen festgelegt.
Nein, aus sanitätsrechtlichen Gründen ist es nicht gestattet, Tiere mit zum Aufenthalt bei mia-Miteinander Auszeit mitzubringen. Es gibt aber die Möglichkeit z. B. den Hund in einer Tierpension in der Nähe der Einrichtung unterzubringen. Kontaktdaten finden Sie auf diversen Websites im Internet.
Nach dem mia-Aufenthalt
Nein, sind Sie nicht. Bitte wenden Sie sich hierzu an das mia-Team. Es gibt nach dem Aufenthalt mehrere Möglichkeiten der Nachbetreuung. Zum Beispiel können Sie nach Ihrem stationären Aufenthalt eine ambulante Reha (auch berufsbegleitend möglich) absolvieren. Außerdem können Sie Ihre Therapie bei niedergelassenen Therapeut*innen fortsetzen. Die mia-Mitarbeiter*innen sind Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme behilflich.